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Glückauf-Straße 44 · 09394 Hohndorf Tel. (0 37204) 72 575 info@ruh-bau-gmbh.de

Sportgeräte & Schultafeln

Jährliche Prüfung nach DGUV

Betreiber von Turnhallen und Sportstätten müssen die Sicherheit der eingesetzten Geräte gewährleisten. Wir übernehmen die vorgeschriebene jährliche Prüfung.

Die DGUV-Richtlinie 202-044 „Sportstätten und Sportgeräte“ verlangt, dass Sportstätten und Sportgeräte einmal jährlich von einer befähigten Person überprüft werden. Diese Prüfung ist unabhängig von den Sichtprüfungen durch unterwiesene Personen durchzuführen — nur so sind Sie im Fall eines Unfalls versichert und frei von Haftungsansprüchen.

Sportgeräte — DGUV 202-044

Schultafeln — DGUV 202-021

Jeder Schulträger muss die Sicherheit der eingesetzten Arbeitsmittel gewährleisten. Die DGUV-Information 202-021 „Sichere Schultafeln“ (früher GUV-SI 8016) fordert deshalb eine jährliche Überprüfung — unabhängig von den Sichtprüfungen durch Hausmeister oder Lehrkräfte. Der Umfang richtet sich nach der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung.

Kontakt

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Wir beraten Sie zu Umfang, Fristen und Kosten — und sagen Ihnen ehrlich, was nötig ist und was nicht.