Sportgeräte & Schultafeln
Jährliche Prüfung nach DGUV
Betreiber von Turnhallen und Sportstätten müssen die Sicherheit der eingesetzten Geräte gewährleisten. Wir übernehmen die vorgeschriebene jährliche Prüfung.
Die DGUV-Richtlinie 202-044 „Sportstätten und Sportgeräte“ verlangt, dass Sportstätten und Sportgeräte einmal jährlich von einer befähigten Person überprüft werden. Diese Prüfung ist unabhängig von den Sichtprüfungen durch unterwiesene Personen durchzuführen — nur so sind Sie im Fall eines Unfalls versichert und frei von Haftungsansprüchen.
Sportgeräte — DGUV 202-044
- SportbödenPrüfung der Oberflächenbeschaffenheit
- Sportgeräte aller ArtEinschließlich spezieller Geräte
- BrandschutzcheckIm Rahmen der Begehung
- Sicht- und FunktionsprüfungNach den Vorgaben der Richtlinie
- MängelbeurteilungMit vollständiger Dokumentation
- Reparatur bei BedarfAustausch von Elementen und Teilen
Schultafeln — DGUV 202-021
Jeder Schulträger muss die Sicherheit der eingesetzten Arbeitsmittel gewährleisten. Die DGUV-Information 202-021 „Sichere Schultafeln“ (früher GUV-SI 8016) fordert deshalb eine jährliche Überprüfung — unabhängig von den Sichtprüfungen durch Hausmeister oder Lehrkräfte. Der Umfang richtet sich nach der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung.
- Jährliche Sicht- und FunktionsprüfungNach DGUV 202-021
- Montage und ReparaturVon Schultafeln aller Bauarten
- GefährdungsbeurteilungAls Grundlage des Prüfumfangs
- MängelbeurteilungMit Dokumentation