Wir übernehmen die jährliche Prüfung nach DGUV 202-044


Betreiber von Turnhallen bzw. Sportstätten müssen  die Sicherheit der eingesetzten Sportgeräte gewährleisten.

In der DGUV Richtlinie 202-044 „Sportstätten und Sportgeräte“ wird beschrieben, dass Sportstätten und Sportgeräte einmal jährlich von einer „Befähigten Person“ überprüft werden müssen. Diese Überprüfung ist unabhängig von den Sichtprüfungen durch unterwiesene Personen durchzuführen, um im Falle von Unfällen komplett versichert und frei von möglichen Haftungsansprüchen zu sein!

WIR BIETEN IHNEN FOLGENDEN FOLGENDE LEISTUNGEN:

  • Prüfung von Sportböden, Oberflächenbeschaffenheit
  • Prüfung von Sportgeräte aller Art
  • Beurteilung u. Prüfung von spez. Sportgeräten
  • Brandschutzcheck
  • Mängelbeurteilung und Dokumentation
  • Sicht- und Funktionsprüfungen
  • ggf. Reparatur von Sportgeräten/ Austausch von Elementen/ Teilen

Jährliche Schultafelprüfung nach nach DGUV 202-021 (GUV-SI 8016)


Jeder Schulträger muss die Sicherheit der eingesetzten Arbeitsmitteln (Schultafeln) gewährleisten, um auch hier im Falle von Unfällen komplett versichert und frei von möglichen Haftungsansprüchen zu sein!

In der DGUV Information 202-021 „Sichere Schultafeln“ wird deshalb gefordert, dass Schultafeln einmal jährlich überprüft werden müssen. Diese Überprüfung ist unabhängig von den Sichtprüfungen durch unterwiesene Personen (Hausmeister/Lehrkräfte) durchzuführen!

Eine durchzuführende Prüfung ist entsprechend der Festlegungen nach der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

WIR BIETEN IHNEN FOLGENDEN FOLGENDE LEISTUNGEN:

  • Sicht- und Funktionsprüfungen, jährliche Prüfung
  • Montage und Reparatur von Schultafeln,
  • Gefährdungsbeurteilung,
  • Mängelbeurteilung u. Dokumentation

Kontaktieren Sie uns.


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